Informationen zum Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021

Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Schulen in Nordrhein-Westfalen heute (21.12.2020) über Szenarien für die Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs nach den Weihnachtsferien ab dem 11. Januar 2021 informiert. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Am Ende eines von der Corona-Pandemie geprägten Jahres geben wir den Schulen damit die Möglichkeit, sich mit genügend Vorlauf auf verschiedene Szenarien für den Schulbetrieb im neuen Jahr vorzubereiten.“

Aus Sicht der Landesregierung kommen für die Zeit nach dem 10. Januar 2021 in Abhängigkeit vom aktuellen Infektionsgeschehen derzeit drei Szenarien in Betracht:

Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten/stufenmodell

In der Schulmail vom 21. Dezember 2020 wird ein Stufenmodell zur Gestaltung des Schulunterrichts im neuen Kalenderjahr in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen vorgestellt.

In Stufe 1 findet landesweit so wie zu Beginn des aktuellen Schuljahres für alle Schulformen und Schulstufen Präsenzunterricht unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz statt.

In Stufe 1+ sind Erweiterungen im Rahmen der in Nordrhein-Westfalen gültigen Hotspotstrategie für besonders vom Infektionsgeschehen betroffene Schulen in Kommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz oberhalb von 200 vorgesehen. Die Ordnungsbehörden in den Kreisen oder kreisfreien Städten können in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Ministerium für Schule und Bildung durch Allgemeinverfügung schulspezifische Einschränkungen des Schulbetriebs anordnen. Das kann u.a. ein Wechselmodell von Präsenz- und Distanzunterricht ab der Jahrgangsstufe 8 (mit Ausnahme von Abschlussklassen) sein.

Stufe 2 macht eine Grundsatzentscheidung der Landesregierung erforderlich. Sie kann landesweit einen eingeschränkten Schulbetrieb beispielsweise mit einem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht ab der Jahrgangsstufe 8 (mit Ausnahme von Abschlussklassen) vorsehen. Bei einer besonders kritischen Infektionslage könnte es zudem notwendig werden, dass die Landesregierung über noch weitergehende Einschränkungen entscheiden müsste.

Darüber hinaus enthält die Schulmail allgemeine Hinweise für den Schulbetrieb im neuen Jahr sowie ergänzende Informationen für die Berufskollegs, zur Ausgestaltung der Ganztagsangebote und zum Berufsorientierungsprogramm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA). Außerdem erhalten die Schulen einen Überblick über Unterstützungsmaterial für den Distanzunterricht.

Informationen zum Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021 – SchulMail vom 21.12.2020

https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020/21122020-informationen-zum-schulbetrieb-ab

https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/%C3%9Cberblick%20Unterst%C3%BCtzungsmaterial%20Distanzunterricht.pdf