Aktuelles – Distanzunterricht nach den Osterferien

Liebe Eltern, nach hoffentlich erholsamen Ferientagen für Sie und Ihre Familien erfolgen nun erste Hinweise
zum Schulbetrieb nach den Osterferien.

Leider überschlagen sich seit gestern die Ereignisse, wir arbeiten auf Hochtouren und sind sehr bemüht, alle Informationen weiterzugeben und das Beste aus der Situation zu machen.

  • Distanzunterricht ab dem 12.04.2021 für mindestens eine Woche:
    Unsere Schulministerin Gebauer hat am gestrigen Abend mitgeteilt, dass es ab dem 12.04.2021 für mindestens eine Woche Distanzunterricht geben wird. Informationen dazu sind der Homepage des MSB hier
    zu entnehmen:

https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/ministerin-gebauer-eine-woche-distanzunterricht-fuer-groesstmoegliche

  • Eine SchulMail des MSB traf dann gestern um 19.55 Uhr ein: „Insbesondere vor dem Hintergrund der nach dem Osterfest weiterhin unsicheren Infektionslage hat die Landesregierung entschieden, dass der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der weiterführenden Schulen ab Montag, den 12. April 2021, eine Woche lang ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird“ (siehe Link unten). Ab dem 19. April 2021 soll der Unterricht an den Schulen dann – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – wieder mit Präsenzanteilen (Wechselunterricht) fortgesetzt werden. Weitere Informationen zum Schulbetrieb ab dem 19.04. 2021 sollen zeitnah folgen (siehe SchulMail). Wir werden Sie nach Erhalt der Informationen entsprechend informieren, hoffentlich mit etwas mehr Vorlaufzeit.

https://www.schulministerium.nrw/ministeriu/schulverwaltung/schulmail-archiv/08042021-informationen-zum-schulbetrieb-nrw

  • Testpflicht: Die Zeit des Distanzunterrichts soll dazu genutzt werden, um die verpflichtenden Selbsttests
    in den Schulen vorzubereiten.
    Eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests besteht für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen. Wir werden das Thema „Testpflicht & Testungen“ am Montag, den 12.04.2021, in der Sitzung der Steuergruppe thematisieren und Ihnen dann zeitnah weitere Informationen zukommen lassen. Laut Schulministerium gilt Folgendes: „Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.“ (siehe SchulMail vom 08.04.2021) Diese Testungen stellen neben „Schützen“ und „Impfen“ eine dritte Säule im Kampf gegen das Coronavirus dar. Daher ist es gut, wenn über diese Testungen auch in den Schulen frühzeitig positive Kinder und Personal erkannt werden können, um eine Verbreitung des Virus zu unterbinden. Wichtige Anmerkung vorab: bei einem positiven Ergebnis werden die betroffenen Personen isoliert und begeben sich in häusliche Quarantäne. Durch einen PCR-Test wird das Ergebnis des Selbsttests noch einmal überprüft (siehe hierzu auch SchulMail vom 15.03.2021 Umgang mit einem positiven Testergebnis):

https://schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/15032021-informationen-zum-einsatz-von-selbsttests

Zunächst wird es an den Grundschulen wie bei den weiterführenden Schulen sogenannte „Stäbchen-Tests“ geben (Nasenabstrich mit Wattestäbchen). Wichtig ist der folgende Punkt: Lehrkräfte bzw. schulisches Personal leiten diese Tests nur an! Sie dürfen sie weder durchführen noch korrigierend eingreifen! Die Kinder testen sich unter Anleitung also selbst! Bitte bereiten Sie Ihr/e Kind/er auf die Selbsttests in der Schule vor! Selbstverständlich werden auch wir das in der Schule tun (weitere Informationen folgen).

Sicherlich haben Sie – wie auch wir – noch weitere Fragen:

  • Dokumentation? Geplante Aufbewahrungsdauer?
  • Wo werden positiv getestete Kinder betreut, bis Sie Ihr Kind abholen können?
  • Von wem werden die Kinder betreut?
  • Wie fangen wir evtl. verunsicherte Kinder am Besten auf?

Wir hoffen, dass wir durch das Schulministerium noch weitere Informationen zu den Selbsttests erhalten werden und unsere Fragen beantwortet werden können. Bitte haben Sie daher noch Verständnis und Geduld!

  • Betreuung ab dem 12.04.2021: eine Betreuung unter Berücksichtigung der Coronaschutzverordnung wird ab dem 12.04.2021 täglich (montags – freitags) für die bisher angemeldeten Kinder stattfinden – zu den von Ihnen angegeben Zeiten. Frau Esser hat den Eltern der Betreuungsgruppe 1 eine E-Mail geschrieben und um kurzfristige Rückmeldung bei Änderungen gebeten. Eltern, deren Kind in Gruppe 2 ist, werden von uns gebeten, mögliche Bedarfe kurzfristig bei uns (Doris Hartlep & Peter Theobald) zu melden (gerne per E-Mail an 211@stadt.leverkusen.de). Wir bieten bei Bedarf dann Kindern der Gruppe 2 eine Betreuung anstelle des Präsenzunterrichts an (1.-4. Stunde und/oder 1.-5. Stunde).

Liebe Grüße und bleiben Sie gesund!

Doris Hartlep & Peter Theobald